Sicherlich, manches war einfacher, als man noch bedenkenlos ins Regal greifen und sich irgendeine Glühlampe mit der gewünschten Watt-Zahl greifen konnte. Dafür ist jetzt, nachdem mit der dritten Stufe der ErP-Richtlinie auch die 60-Watt-Glühlampen verschwinden, die Auswahl an Leuchtmitteln groß. Sogar sehr groß – und wenn man es richtig anstellt, dann kann auch ordentlich gespart werden. Denn aktuelle Sparlampen leuchten schon mit viel weniger Watt entsprechend hell oder heller als die ausgedienten Glühlampen.
Deshalb ist mittlerweile die Lichtleistung (Helligkeit) in Lumen statt der Watt–Angabe entscheidend zur Orientierung beim Lampenkauf und auf jeder Verpackung zu finden. Zudem unterscheiden sich die verschiedenen Leuchtmittel in ihrer Helligkeit bei gleichem Energieaufwand. Beispielsweise hat eine LED-Lampe bei 60 Watt eine Lichtleistung von satten 806 Lumen, während eine Halogenlampe bei ebenfalls 60 Watt auf gerade mal 702 Lumen kommt. Die Energiesparlampe oder auch Kompaktleuchtstofflampe liegt dazwischen und bietet bei 60 Watt eine Leistung von 741 Lumen.
Auf Philips-Verpackungen finden sich entsprechend neben der Lumen-Angabe, der Energieverbrauch der Lampe in Watt und zum direkten Vergleich die Watt-Zahl einer Glühlampe mit vergleichbarer Helligkeit.
Die Lichtfarbe wird in Kelvin angegeben. Je höher die Zahl, desto kälter das Licht. Als Richtwerte kann man 4500K für neutralweißes Licht annehmen, 2700K für deutlich warmweißes Licht. Und der Wert von 6500K steht für Tageslichtweiß.
Einen weiteren Hinweis enthält die Verpackung bezüglich Sockeltyp. Ein Symbol gibt auch die Dimmbarkeit an, denn zwar sind alle Halogenlampen dimmbar, aber nicht alle LEDs und Energiesparlampen.
Der Vermerk der Energieeffizienzklasse soll einen Hinweis auf das Sparpotenzial der jeweiligen Birne geben. Klasse A spart am meisten, nämlich zwischen 80 und 90 Prozent des Energieverbrauchs einer bezüglich der Lichtleistung vergleichbaren herkömmlichen Glühlampe. Aber das kennt man ja schon länger.
Ganz interessant sind zwei weitere Verpackungsvermerke. Der eine gibt die sogenannte Schaltfestigkeit an. Das mag dem einen oder anderen als völlig unwichtig erscheinen – kann aber einen durchaus spürbaren Unterschied machen. Denn es gibt nun mal Orte in Haus und Wohnung, die eher lange und ununterbrochen beleuchtet werden, und andere Zimmer, in denen jeweils nur kurz das Licht an- und anschließend wieder abgeschaltet wird. Man denke hier etwa an die Toilette oder Abstellkammer. Berücksichtigt man das beim Leuchtmittelkauf, so ist auch hier ein gewisses Sparpotenzial noch herauszuholen.
Und nicht zuletzt wird auf das Startverhalten der Lampe hingewiesen, wobei grundsätzlich Halogen und LED-Leuchtmittel Sofortstarter („instant“) sind, einige Energiesparlampen aber eine gewisse Zeit benötigen, um auf Touren zu kommen. Dauert dieses Auf-Touren-Kommen nur bis zu 30 Sekunden, so hat das Leuchtmittel immerhin noch den „Rapid Start“-Vermerk verdient.
Es ist also gar nicht so schwer – im Gegenteil, die neuen Vermerke erleichtern die Auswahl der richtigen Lampe für den jeweiligen Beleuchtungsort enorm.
Und hier gibt’s alle Verpackungsangaben im Überblick: